AGB - Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Allgemeines – Geltungsbereich
Diese AGB gelten für alle vertraglichen Rechtsbeziehungen zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber. Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, sie wurden ausdrücklich schriftlich bestätigt. Diese AGB gelten in ihrer jeweils geltenden Fassung auch für Folgeaufträge und bei ständigen Geschäftsbeziehungen.
§ 2 Auftrag
Ein Vertrag zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber kommt zustande, wenn der Auftraggeber ein Angebot vom Auftragnehmer innerhalb der Gültigkeitsdauer dieses Angebots angenommen oder wenn der Auftragnehmer einen vom Auftraggeber erteilten Auftrag bestätigt hat.
Wenn nicht anders vereinbart, ist das Angebot ab Datum der Angebotserstellung 3 Monate gültig. Die Annahme des Auftrags sowie mündliche, telefonische oder durch Angestellte getroffene Vereinbarungen, Zusicherungen oder Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung des Auftragnehmers. Ergeben sich während der Durchführung des Auftrags Änderungen und/oder Erweiterungen des festgelegten Auftragsumfangs, wird die vereinbarte Vergütung entsprechend angepasst.
§ 3 Schweigepflicht des Auftragnehmers, Datennutzung/-schutz
Der Auftragnehmer unterliegt einer Schweigepflicht. Dementsprechend ist es ihm auch vertraglich untersagt Unterlagen, die ihm im Rahmen seiner Tätigkeit anvertraut wurden oder sonst bekannt geworden sind, unbefugt zu offenbaren, weiterzugeben oder auszunutzen. Hiervon ausgenommen sind:
• die anonymisierte Verarbeitung statistischer Daten;
• Veröffentlichungspflichten nach Regularien des Akkreditierers;
• Offenlegung zur Wahrnehmung berechtigter eigener Interessen;
• gesetzliche, gerichtlich angeordnete oder behördliche Verpflichtungen zur Offenlegung.
Die Pflicht zur Verschwiegenheit umfasst alle nicht offenkundigen Tatsachen und gilt über die Dauer des Auftragsverhältnisses hinaus. Diese Schweigepflicht gilt auch für alle im Betrieb des Auftragnehmers mitarbeitenden Personen. Der Auftragnehmer hat dafür zu sorgen, dass die Schweigepflicht von den genannten Personen eingehalten wird. Der Auftragnehmer kann von den schriftlichen Unterlagen, die dem Auftragnehmer zur Einsicht überlassen oder für die Auftragsdurchführung übergeben wurden, Kopien für die eigenen Unterlagen anfertigen. Der Auftragnehmer speichert, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten des Auftraggebers zur ordnungsgemäßen Auftragserfüllung und für eigene Zwecke.
§ 4 Honorar
Der Auftragnehmer hat Anspruch auf Zahlung einer Vergütung. Die Höhe der Vergütung richtet sich nach der ausdrücklichen Vereinbarung. Die Vergütung ist im Angebot bzw. in der Auftragsbestätigung geregelt. Für Arbeiten an Wochenenden, Feiertagen und an Werktagen zwischen 20:00 und 6:00 Uhr werden Zuschläge von 50% berechnet. Etwaige Erhöhungen der Vergütung sind im Rahmen von Dauerschuldverhältnissen zwei Monate im Voraus durch den Auftragnehmer anzukündigen. Sie berechtigen den Auftraggeber zur Kündigung mit einer Frist von einem Monat zum Termin der Erhöhung. Daneben können Nebenkosten und Auslagen in tatsächlich anfallender (gegen entsprechenden Nachweis) oder vereinbarter Höhe (ohne Nachweis) verlangt werden.
Sollte der Auftraggeber nach Ausführungsbeginn die Leistungsmengen kürzen, werden in jedem Fall 15 % der gekürzten Leistungsmengen (Gesamtpreis) als Entschädigung für die Bereitstellung der Arbeitskapazitäten fällig!
Die Vergütung versteht sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer in der jeweils gültigen gesetzlichen Höhe und wird bei Rechnungsstellung gesondert ausgewiesen.
§ 5 Zahlung, Zahlungsverzug
Wenn nicht anders vereinbart, sind Rechnungsbeträge nach Rechnungserhalt sofort und ohne Abzug fällig!
Ein vereinbarter Vorschuss ist im Voraus zu entrichten. Kommt der Auftraggeber mit der Zahlung des Honorars in Verzug, so kann der Auftragnehmer nach Setzung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurücktreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen. Vorbehaltlich der Geltendmachung weiteren Schadens sind bei Zahlungsverzug Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu entrichten, jeweils zuzüglich Umsatzsteuer. Nichteinhaltung von Zahlungsbedingungen oder Umstände, welche die Kreditwürdigkeit des Auftraggebers in Frage stellen, haben eine sofortige Fälligkeit aller Forderungen des Auftragnehmers zur Folge. In diesen Fällen ist der Auftragnehmer berechtigt, nach angemessener Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Das gleiche gilt bei Nichteinlösen von Wechseln oder Schecks, Zahlungseinstellung, Konkurs oder Nachsuchen eines Vergleiches des Auftraggebers. Gegen Ansprüche des Auftragnehmers kann der Auftraggeber nur aufrechnen, wenn die Gegenforderung des Auftraggebers unbestritten ist oder ein rechtskräftiger Titel vorliegt. Rechtsverfolgungskosten wie z.B. Inkassogebühren, Rechtsanwaltskosten, Gerichtskosten, Ermittlungskosten etc. werden als Verzugsschaden beim Auftraggeber geltend gemacht, wenn der Auftraggeber trotz Mahnung und Nachfristsetzung keine Zahlung leistet.
Zurückbehaltungsrecht kann der Auftraggeber nur geltend machen, soweit es aus Ansprüchen aus dem abgeschlossenen Vertrag beruht. Der Auftragnehmer ist berechtigt, Kostenvorschüsse – wenn ein sachlich berechtigter Grund gegeben ist und keine überwiegenden Belange des Auftraggebers entgegenstehen – zu verlangen oder Teilrechnungen entsprechend der bereits erbrachten Leistungen zu stellen.
Ist der Auftraggeber mit der Begleichung mindestens einer Teilrechnung trotz Nachfristsetzung in Verzug, hat der Auftragnehmer das Recht, die weitere Ausführung des Auftrags zu verweigern, vom Vertrag zurückzutreten und/oder Schadensersatz, statt der Leistung zu verlangen.
§ 6 Fristüberschreitung
Falls eine Frist zur Ablieferung der Leistungen schriftlich vereinbart wurde, beginnt diese mit
Vertragsabschluss. Benötigt der Auftragnehmer für die Erstattung der Leistungen Unterlagen vom Auftraggeber oder ist die Zahlung eines Vorschusses vereinbart, so beginnt der Lauf der Frist erst nach Eingang der Unterlagen bzw. des Vorschusses. Bei nicht zu vertretenden Lieferhindernissen wie beispielsweise Fälle höherer Gewalt, Krankheit, Streik und Aussperrung, die auf einem unverschuldeten Ereignis beruhen und zu schwerwiegenden Betriebsstörungen führen, tritt Lieferverzug nicht ein. Die Ablieferungsfrist verlängert sich entsprechend, und der Auftraggeber kann hieraus keine Schadenersatzansprüche herleiten.
Wird durch solche Lieferhindernisse dem Auftragnehmer die Erstattung der Leistungen völlig unmöglich, so wird er von seinen Vertragspflichten frei. Auch in diesem Falle steht dem Auftraggeber ein Schadenersatzanspruch nicht zu. Der Auftraggeber kann neben Lieferung Verzugsschadenersatz nur verlangen, wenn dem Auftragnehmer Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen wird.
§ 7 Kündigung
Auftraggeber und Auftragnehmer können den Vertrag vor der Fertigstellung der angebotenen Leistungen jederzeit aus wichtigem Grund kündigen. Die Kündigung ist schriftlich zu erklären. Wird der Vertrag aus wichtigem Grund gekündigt, den der Auftragnehmer zu vertreten hat, so steht ihm eine Vergütung für die bis zum Zeitpunkt der Kündigung erbrachten Teilleistungen nur insoweit zu, als diese für den Auftraggeber objektiv verwendbar ist. Bei einer ordentlichen Kündigung behält der Auftragnehmer den Anspruch auf das vertraglich vereinbarte Honorar, jedoch unter Abzug ersparter Aufwendungen.
§ 8 Gewährleistung
Bei fehlerhaften Leistungen des Auftragnehmers ist dieser zu einer unverzüglichen kostenlosen Nacherfüllung seiner Leistungen berechtigt und verpflichtet. Nur wenn eine Nacherfüllung nicht möglich oder zweimal fehlgeschlagen ist, steht dem Auftraggeber zusätzlich ein Recht auf eine angemessene Minderung oder ein Recht zum Rücktritt vom Vertrage zu. Mängel müssen unverzüglich nach Feststellung dem Auftragnehmer schriftlich angezeigt werden. Sofern der Auftraggeber keine Privatperson ist, beträgt die Dauer der Gewährleistung 24 Monate ab Fertigstellung des beauftragten Werkes.
§ 9 Schlussbestimmungen
Der Vertrag sowie Änderungen, Ergänzungen und Nebenabreden jedweder Art bedürfen der Textform, sofern nicht gesetzlich eine strengere Form vorgesehen ist. Das Formerfordernis gilt auch für die Änderung oder Aufhebung dieser Formklausel. Das Vertragsverhältnis unterliegt ausschließlich dem materiellen Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen. Erfüllungsort ist die berufliche Niederlassung des Auftragnehmers. Ist der Auftraggeber Vollkaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, so ist der Hauptsitz des Auftragnehmers ausschließlich Gerichtsstand. Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Sollte eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden oder sollte sich eine Lücke herausstellen, wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Der Auftraggeber und der Auftragnehmer verpflichten sich in diesem Fall, den beabsichtigten Zweck durch Vereinbarung einer Ersatzbestimmung anzustreben.
Stand 10.09.2022